1. MIETE
1a Miete erfolgt zwischen Vermieter der Jacht Zeilbotenverhuur WINDKRACHT 5
(nachstehend WINDKRACHT 5) und Mieter.
1b Miete vollzieht sich laut HISWA Mietvertrages
mit dazugehörige Bedingungen und die Mietbedingungen von WINDKRACHT 5
2. RESERVIERUNG
2a Der Mieter erhält nach der Buchung einen Mietvertrag und die Rechnung.
2b Mieter schickt (per Email) den unterschriebenen Mietvertrag und eine Kopie des Reisepasses/Ausweises innerhalb von 5 Tagen an WINDKRACHT 5 zurück. Segelerfahrung wird bei der Reservierung erwähnt.
2c Die Reservierung ist endgültig, wenn WINDKRACHT 5 den Mietvertrag, die Aussage bezüglich Segelerfahrung ausgefüllt und unterzeichnet erhalten hat, und die Anzahlung (50% des gesamten Mietbetrages) auf dem Konto von WINDKRACHT 5 gutgeschrieben wurde.
3. ZAHLUNG
3a Anzahlung: 50% des Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von WINDKRACHT 5.
Die Restsumme soll spätestens 6 Wochen bevor Anfang der Mietperiode gutgeschrieben sein.
3b Bei Reservierung innerhalb ein kürzerer Zeitraum als 6 Wochen bevor Abfahrt: Gesamtsumme umgehend überweisen.
3c Die Kaution soll bei Anfang der Mietperiode entweder bar oder mittels Kreditkarte hinterlassen werden.
4. STORNIEREN/UMBUCHEN
Stornierung des Mieters müssen so bald wie möglich schriftlich durchgeführt werden.
Bei Stornierung werden dem Mieter nachstehende Stornierungskosten berechnet:
– 15% der Gesamtsumme bei Stornierung bis 3 Monate vor Anfangsdatum der Mietperiode
– 50% der Gesamtsumme bei Stornierung bis 2 Monate vor Anfangsdatum der Mietperiode
– 75% der Gesamtsumme bei Stornierung bis 1 Monat vor Anfangsdatum der Mietperiode
– 90% der Gesamtsumme bei Stornierung ab 1 Tag bis 1 Monat vor Anfangsdatum der Mietperiode
Neben o.g. Kosten wird € 35- Verwaltung berechnet.
5. KÜNDIGUNG
Vermieter hat das Recht den Mietvertrag sofort zu beenden, bei bewiesen Inkompetenz des Mieters mit Bezug auf dem Fahren und/oder navigieren der Jacht, ohne das Vermieter dem Mieter Entschädigung und/oder Rückzahlung der Mietsumme verpflichtet ist.
6. ÜBERGABE ANREISE
6a Vermieter verpflichtet sich die Jacht technisch in gutem Zustand, mit der üblichen Ausrüstung,
den erforderlichen Rettungsmitteln und mit dem notwendigen Inventar am Anfang der Mietperiode zur Verfügung zu stellen.
6b Mieter legitimiert sich bevor abfahrt bei dem Vermieter mittels zwei Personalausweise
(z.B. Reisepass und Führerschein). Mieter muß Zertifikate (z.B. Funkgerät, CWO) zeigen.
6c. Mieter muß die Jacht bevor Übernahme auf Grund der anwesenden Inventar- und Check-Liste
auf Schäden und/oder Mängel kontrollieren und unterzeichnen bei Annahme.
6d Die Jacht wird sauber und mit vollem Wasser-, Gas- und Dieseltank zur Verfügung gestellt.
7. ÜBERGABE ABREISE
7a Mieter muß die Jacht am Ende der Mietperiode wieder mit vollem Wasser- und Dieseltank zurückgeben.
7b Die Jacht wird vom Mieter rechtzeitig (bevor Ende der Mietperiode) im Heimathafen zurückgebracht.
7c Hinterläßt Mieter die Jacht anderswo als im Heimathafen, dann muß Mieter dies baldig melden. Die Kosten für Transport und Verzögerung werden vom Mieter getragen.
7d Schäden (entstanden während der Mietperiode) muß Mieter so bald wie möglich melden. Die Kosten werden vom Kaution abgezogen.
7e Mängel entstanden während der Mietperiode muß vom Mieter bezahlt werden.
7f Die Jacht wird auf Grund der Inventar- und Check-Liste vom Mieter am Vermieter übertragen.
8. SEGELBEREICH
Das Segelbereich umfaßt dem vom Versicherungsgesellschaft festgelegten Gebiet. Erweiterung dieser Fläche ist nur möglich falls dies schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
9. SCHADEN ODER PANNE
9a Bei Schaden, Panne, Havarie oder sonst nimmt Mieter so bald wie möglich mit Vermieter
Kontakt auf.
9b Mieter bietet Vermieter und seine Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit den Schaden
zu kontrollieren, bevor Reparatur stattfindet.
9c Bei Panne, Schaden, Hafer oder sonst, nicht infolge Verschleiß und/oder unzureichende Wartung
ist Mieter haftbar für (Folge)schaden. Berechnete Berg-, Rettungskosten und Schlepphilfe gehen zur Lasten des Mieters, es sei denn diese ihm nicht berechnet werden können und den Schaden von der laufenden Versicherung der Jacht gedeckt wird.
Mieter muß im eigenen Interesse beim Annehmen von Hilfe sehr sorgfältig vorgehen.
9d Falls notwendige Reparatur (infolge Schaden durch Verschleiß und/oder unzureichende Wartung, länger als 24 Stunden dauert) hat der Mieter das Recht auf verhältnismäßige Rückzahlung der Mietsumme über der Periode die der Mieter nicht mit der Jacht fahren konnte.
10. IM ALLGEMEINEN
10a Mieter ist nicht erlaubt, entweder mit schriftlichen Genehmigung des Vermieters;
– mit mehr Crew an Bord zu sein als diejenigen, die auf dem Mietvertrag angemeldet wurden
– an Regatten teilzunehmen ohne Benachrichtigung
– (Haus)Tiere an Bord zu halten ohne Benachrichtigung
– Änderungen an der Jacht und/oder Ausrüstung anzuwenden
– auszufahren mit Windstärke 6 oder mehr und schlechtem Wetter Prognose
– Nachts zu fahren ohne Benachrichtigung, ausschließlich bei Seereisen
– Untervermietung der Jacht oder die Jacht anderen zu übergeben
– mit dem Funkgerät Telefongespräche zu führen
– andere Boote zu schleppen
10b Kosten, direkt verbunden mit Verwendung der Jacht
(z.B. hafen-, Brügge-, Kai-, Schleuse-, Liegegeld) werden vom Mieter getragen.
10c Mieter erklärt Schiff und Ausrüstung als guter Kapitän zu behandeln und mit den Vorschriften bezüglich Bootfahren vertraut zu sein.
11. BESCHWERDEN
Beschwerden, mit Bezug auf dem Verhalten des Vermieters und dem technischen Zustand, Inventar und/oder Ausrüstung der Jacht, müssen innerhalb von 24 Stunden direkt bei dem Vermieter eingereicht werden.